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Informationen zur Bauantragstellung


Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2024 Nr. 61) am 07.02.2024 bekanntgemacht. Ab dem 01.03.2024 sind die aktualisierten Bauantragsformulare zu verwenden. 

Das Formblatt zur isolierten Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans und zur Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften finden Sie hier. Dieses ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen, mit entsprechenden Bauzeichnungen zu versehen (sofern nicht Teil des Baugenehmigungsverfahrens) und die Zustimmung aller Grundstücksnachbarn ist einzuholen.

Seit dem 01.01.2024 sind alle Bauanträge entweder in Papierform direkt beim Landratsamt Bad Kissingen, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen, oder digital einzureichen. Weitere Informationen zur Antragstellung ab dem 01.01.2024 finden Sie unter https://kg.de/bauantrag. Der Markt Oberthulba wird, wie bisher, durch das Landratsamt Bad Kissingen an allen laufenden Baugenehmigungsverfahren beteiligt und behandelt Ihr Bauvorhaben innerhalb der zweimonatigen Frist.

Gerne können Sie ein geplantes Bauvorhaben vor Antragstellung zur Vorprüfung beim Markt Oberthulba einreichen. Ihre persönlichen Ansprechpartner finden Sie im nachfolgenden Informationsblatt. 

Für alle weiteren Fragen rund ums Thema Bauen haben wir ein Informationsblatt für alle interessierten Bauwilligen bereitgestellt. Wir wünschen Ihnen ein gutes Gelingen!

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