Ab sofort können im Rahmen der Dorferneuerung auch Kleinstunternehmen bezuschusst werden, wenn sie in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung investieren.
Von der Ausweitung des Programms profitieren Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro – ihnen waren staatliche Zuschüsse bislang verwehrt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gelder dafür eingesetzt werden, die Bedürfnisse der Menschen mit Gütern oder Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs zu decken – was etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen gilt. Investitionen können ab 10.000 Euro mit einem Fördersatz von bis zu 35 Prozent, max. 200.000 Euro bezuschusst werden.
Für Dorferneuerungsprojekte stehen 2017 in Bayern landesweit fast 69 Millionen Euro bereit – elf Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit können die Ämter für Ländliche Entwicklung zusätzliche Projekte auf den Weg bringen und die Fördermittel für bereits umgesetzte Vorhaben schneller ausbezahlen. Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm sowie zur Antragstellung gibt es bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung oder unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung
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Förderwegweiser "Dorferneuerung" (www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung)