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I. Haushaltssatzung des Marktes Oberthulba

(Landkreis Bad Kissingen)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberthulba folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

             in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                   13.139.300,00 €

und im Vermögenshaushalt

             in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                      4.312.500,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern) werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                          310 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                                                    310 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                                 400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.

§ 6

Keine Festsetzungen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Oberthulba, den 17.08.2023

Markt Oberthulba
Mario Götz
1. Bürgermeister

II.
Das Landratsamt Bad Kissingen als Rechtsaufsichtsbehörde hat von der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 mit Schreiben vom 25.07.2023, Az. 9410-20-2023/4 Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 mit Anlagen liegen bis zur nächsten Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich im Rathaus in Oberthulba, Zimmer-Nr. 27, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden aus (Art. 65 Abs. 3 GO).

Oberthulba, den 17.08.2023
Mario Götz
1. Bürgermeister

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