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Antrag verkehrsregelnde Maßnahmen

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr von Gemeindestraßen auswirken, ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zu stellen. Dies gilt auch für an diese Straßen grenzenden Seitenstreifen, Fuß- und Radwege.

Der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist unter Vorlage eines Lageplanes sowie eines Verkehrszeichen- bzw. Regelplanes mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme an den Markt Oberthulba zu senden.

Des Weiteren muss seit Einführung der neuen RSA 21 künftig immer die Fachkunde des benannten Verantwortlichen bei Antragsstellung durch Zertifikat gem. MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 nachgewiesen werden. Anträge ohne entsprechendes Zertifikat können nicht bearbeitet werden.

Weitere Informationen finden Sie im Vorblatt zum Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Antrag

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