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Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Der Markt Oberthulba beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf 
https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 8 – BayGibitR, Fördersteckbrief

Die Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 13.2 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) finden Sie hier:

Fördersteckbrief Fördersteckbrief, 236 KB
Karte zum Fördersteckbrief Karte zum Fördersteckbrief, 1678 KB

Förderschritt 7 – BayGibitR, Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurden am 25.09.2023 zwischen dem Markt Oberthulba und der Stadtwerke Hammelburg GmbH unterzeichnet.

Die Stellungnahme des Marktes Oberthulba ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Bestätigung Kooperationsvertrag Bestätigung Kooperationsvertrag, 47 KB

Förderschritt 6 – BayGibitR, Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der BayGibitR

Der Markt Oberthulba hat den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung am 17.07.2023 gestellt. 

Der Markt Oberthulba hat mit Bescheid vom 09.08.2023 die Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erhalten.

Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Unterfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 07.09.2023 ist am 11.09.2023 beim Markt Oberthulba eingegangen.

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Marktgemeinderat des Marktes Oberthulba in seiner Sitzung vom 20.06.2023 das Angebot der Stadtwerke Hammelburg GmbH - HAB-Net ausgewählt und entschieden, dass diese Ausbaumaßnahme durchgeführt werden soll.

Der Markt Oberthulba beabsichtigt deshalb, mit der Stadtwerke Hammelburg GmbH - HAB-Net einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes zu schließen. Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden, wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der zuständigen Bezirksregierung (Regierung von Unterfranken) vorliegt. 

Bekanntmachung Auswahlverfahren Ergebnis Bekanntmachung Auswahlverfahren Ergebnis, 56 KB

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Der Markt Oberthulba führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen. 

Das Vergabeverfahren erfolgt über den Link: https://plattform.aumass.de:443/veroeffentlichung/av1bedd4

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Der Markt Oberthulba hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und 4.4 BayGibitR durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden. 

Ergebnis Markterkundung Ergebnis Markterkundung, 2752 KB

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Der Markt Oberthulba veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.11.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung Bekanntmachung zur Markterkundung, 68 KB
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet, 2629 KB

Die Zusendung der Adresslisten (AL) an den Betreiber erfolgt erst nach Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1)

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Oberthulba für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte nachfolgend veröffentlicht.

Nutzungsbedingungen Geodaten Nutzungsbedingungen Geodaten, 142 KB
Verpflichtungserklärung Geodaten Verpflichtungserklärung Geodaten, 22 KB

 

 

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einen Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von Auftragnehmern (z.B. Netzbetreibern) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite des Marktes Oberthulba (www.oberthulba.de) zu veröffentlichen.

Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite des Marktes Oberthulba veröffentlicht werden.

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