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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Vollsperrung der Brücke Bauwerk 13 in der Reither Mühle

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

§ 1

Aufgrund der Baumaßnahme zum Neubau einer Brücke über die Thulba wird das Brückenbauwerk 13 in der Reither Mühler im Zeitraum

von 26.03.2024 bis 31.08.2024

für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) gesperrt.

Fußgänger und Wanderer werden während der Bauzeit umgeleitet.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.

Oberthulba, 25.03.2024

Mario Götz
1. Bürgermeister

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