Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Verkehrsbeschränkung in der Straße „Marktplatz“ in Oberthulba
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 i. V. m § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§ 1
Wegen der Festveranstaltung „Maibaumaufstellung“ wird
am Dienstag, 30.04.2024
von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr
die Straße „Marktplatz“ in Oberthulba für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
Aufstellung der Verkehrszeichen 283 „Absolutes Halteverbot“ in der Straße „Marktplatz“ und auf den Parkplätzen mit Zusatzzeichen „am 30.04.2024, von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr“.
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 18.03.2024
Mario Götz
1. Bürgermeister