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Übungen der Bundeswehr finden am

09.04.- 02.05.2024

unter der Bezeichnung

Marsch auf KFZ mit anschließender Beobachtungsübung

 im Übungsraum

a) Landkreise Bad Kissingen, Schweinfurt

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die von Einheiten der Bundeswehr verursacht wurden, sind bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung schriftlich anzumelden, sofern diese nicht bereits durch einen Flurschadenoffizier oder vom Schadentrupp der Einheiten beseitigt worden sind. Die gemeindlichen Verwaltungseinheiten werden gebeten, diese Übung(en) ortsüblich Bekanntzumachen sowie die Jagdausübungsberechtigten hierauf hinzuweisen.

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