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Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A)  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 Soldatengesetzes widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche

Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C)  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

E)  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie persönlich beim

                Markt Oberthulba – Einwohnermeldeamt

                Kirchgasse 16, 97723 Oberthulba

                Öffnungszeiten:

                Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr

                Montag von 14.00 – 16.00 Uhr

                Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr

beantragen.

Oberthulba, 08.01.2024

Wehner
Verw.-Fachwirtin

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