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Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

§ 1

Aufgrund der Abbrucharbeiten an der Talbrücke Thulba werden alle Wege, welche die Autobahnbrücke im Bereich der Arbeitsstelle unterqueren, für Fußgänger und Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) und dem Zusatzzeichen „Wegen Rückbauarbeiten keine Unterquerung A7 möglich. Lebensgefahr!“ im Zeitraum

von 10.01.2024 bis 30.06.2024

gesperrt.

Die Vollsperrung betrifft die Wirtschaftswege Fl. Nrn. 3979, 3896 und den Wanderweg Extratour Thulbataler.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.

Oberthulba, 15.12.2023

Mario Götz
1. Bürgermeister

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