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Grüngutplatz_Foto

In den vergangenen Monaten wurden am Grüngutsammelplatz zwischen Frankenbrunn und Reith wieder vermehrt falsche bzw. illlegale Abfälle abgelagert.

Gebracht werden dürfen Hecken-, Strauch- und Baumschnitt (max. Durchmesser bis 20 cm) ohne Draht oder Kunststoffschnüre sowie Blumen, Rasenschnitt, sowie Pflanzenreste aus Haushaltungen. Das Ablagern von Plastik- und Sammelsäcken sowie Müll und Gefahrstoffen jeglicher Art (Maschendraht, Altöl) und Bauschutt sind streng verboten. Kohle, Asche (insbesondere noch heiße) oder verbranntes Material dürfen ebenfalls nicht angeliefert werden.

Wer Abfälle dort widerrechtlich ablagert, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld nach §69 KrWG belegt werden.

Oberthulba, 9.3.2023

Mario Götz
1.Bürgermeister

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