Ändert sich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil der Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt in der Regel von sich aus tätig. Das Finanzamt rechnet in diesen Fällen die Flächen, die Äquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar des Folgejahres der neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer zu und schickt ihr oder ihm die Bescheide.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde über den Eigentumswechsel. Diese verschickt anschließend einen neuen Grundsteuerbescheid.
Haben Sie bereits einen fehlerhaften Steuermessbescheid des Finanzamtes erhalten, sollten Sie das Finanzamt umgehend über den Eigentumswechsel informieren.