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Wichtige Informationen

Wichtige Informationen
über die
Wasserversorgung im Markt Oberthulba

In den letzten Jahren wurden im Rahmen der Modernisierung der Wasserversorgung im Markt Oberthulba zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Auch in den kommenden Jahren sind für diese Aufgabe noch weitere Maßnahmen erforderlich.

Der Zeckverband „Garitzer Gruppe“, über den die Wasserversorgung der Gemeindeteile Hassenbach und Schimpfhof erfolgte, wurde aufgelöst. Die Stadtwerke Bad Kissingen betreiben zusammen mit dem Markt Oberthulba die Wasseraufbereitungsanlage in Hassenbach. Über diese Anlage erfolgt die Versorgung der Gemeindeteile Hassenbach, Oberthulba, Reith (Altortbereich), Schlimpfhof und Wittershausen. Über die Wasserversorgungsanlage in Thulba (Brunnen I und II) werden die Gemeindeteile Thulba, Frankenbrunn, Hetzlos und Reith (Neubaugebiet) versorgt.

Für die Errichtung und den Betrieb der Hauswasserinstallationen sowie den Bau und den Betrieb von Eigengewinnungsanlagen (Regenwasserzisternen und Brunnen) sind folgende

Bedingungen und Auflagen

zu beachten:

1. Der Einbau des Wasserzählers erfolgt durch den Markt Oberthulba. Ein Termin ist rechtzeitig über die Verwaltung oder den Bauhof zu vereinbaren.

2. Die im Anschluss an die Wasserzählereinrichtung weiterführende Hausinstallation liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Hauseigentümers. Auf § 10 der Wasserabgabesatzung des Marktes Oberthulba wird verwiesen. Die Satzung ist auf der Internetseite des Marktes Oberthulba http://www.oberthulba.de/ veröffentlicht. 

3. Im Bereich des Marktes Oberthulba bestehen in den Gemeindeteilen unter schiedliche Druckverhältnisse. Dadurch kann der Einbau zusätzlicher Anlagenteile (z.B. Druckminderer) erforderlich sein.

4. Art und Umfang dieser Anlageteile sind durch jeden Hauseigentümer selbst zu erstellen, wobei empfohlen wird, diese Installation gemeinsam mit einer Fachfirma festzulegen. Die Installation ist durch eine Fachfirma unter Beachtung der einschlägigen DIN-Normen (DIN 1988) auszuführen.  Auf die gemeindliche Wasserabgabesatzung wird ebenfalls verwiesen.

5. Die Hausinstallation darf nur durch eine Vertragsfirma ausgeführt,
geändert oder instand gesetzt werden. Sie muss den jeweiligen einschlägigen technischen Bestimmungen DIN 1988, „Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI), Teil 1 – 8“ ent-sprechen. Die Regelungen der Wasserabgabesatzung des Marktes Oberthulba sind zu beachten.

6. Der Bau oder der Betrieb von Regenwasserzisternen oder Brunnen ist beim Markt Oberthulba zu beantragen (§ 7 Abs. 4 der Wasserabgabesatzung). Diese Anlagen sind auch beim Landratsamt anzuzeigen; entsprechende Formblätter sind beim Markt Oberthulba erhältlich (§ 13 TrinkwasserV 2001). Der Markt Oberthulba behält sich vor, die Anlage vor Inbetriebnahme zu überprüfen.

7. Eine unmittelbare Verbindung der Trinkwasseranlage mit der Eigengewinnungsanlage ist nicht zulässig. (DIN 1988 Teil 4 Abschnitt  3.2.1).Die Eigengewinnungsanlage  und die Trinkwasserinstallation müssen voneinander völlig getrennt sein; Querverbindungen sind auszuschliessen.

8. Einzig zulässige Nachspeisemöglichkeit aus der Trinkwasseranlage  in die Zisterne ist ein freier Auslauf (Luftbrücke) nach DIN 1988 Teil 4 Nr. 4.2.1
 
9. Alle Entnahmestellen, die mit Regenwasser gespeist werden, sind mit den Worten „Kein Trinkwasser“ schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2 Nr. 3.3.2).

10. Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten des Marktes den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Anlagen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen der Wasserzähler und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die vom Markt auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist (§ 13 Abs. 1 der Wasserabgabesatzung).

Rufnummer der Gemeindeverwaltung:    09736 8122 – 0
Außerhalb der Öffnungzeiten können Sie in Notfällen die Gemeindeverwaltung unter
der Handy-Nr.: 0170 4563685 erreichen.

 

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