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Aufstellung von Traditionsbäumen

Das Aufstellen von Bäumen zu besonderen Anlässen hat eine lange Tradition. Sie ist wesentlicher Bestandteil unserer fränkischen Kultur. Dieses Brauchtum soll auch weiterhin erhalten werden. Zum Schutz aller Beteiligten ist es notwendig, dass Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln beim Aufstellen der Bäume beachtet werden.
 

Sicherheit hat absoluten Vorrang – Sicherheit geht vor!
 

Die Aufstellung der Bäume erfolgt in aller Regel durch die Vereine in den Gemeindeteilen. Mit der Aufstellung des Baumes übernehmen die Verantwortlichen der Vereine auch die Verantwortung für einen sicheren Umgang vom Fällen, Transportieren und Aufstellen des Baumes bis zur Herstellung eines sicheren Standes.

Die Bäume werden durch den Markt Oberthulba aus dem Gemeindewald kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf eine passende Länge der Bäume ist Wert zu legen. Lieber kleiner und weniger Aufwand beim Aufstellen als zu groß und damit verbunden ein höheres Risiko in der weiteren Handhabung!

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Absprache mit dem gemeindlichen Forstpersonal
  • Fällen des Baumes nur durch ausgebildete Personen mit dem Nachweis des Motorsägenlehrgangs
  • Überprüfen des gefällten Baumes auf Schäden
  • Erkennbar beschädigte Bäume dürfen nicht aufgestellt werden!
  • Sicherer Transport des Baumes zum Aufstellungsort unter Beachtung der Ladungs- und Verkehrssicherheit
  • Beim Aufstellen des Baumes ist ein ausreichender Sicherheitsabstand herzustellen und freizuhalten. Schaulustige und Zuschauer dürfen sich nicht im Fallbereich des Baumes aufhalten!
  • Beim Aufstellen von Hand sind geeignete Hilfsmittel vor ihrem Gebrauch auf Materialfestigkeit und Verschleiß zu überprüfen. Beschädigte Teile dürfen nicht verwendet werden!
  • Die aufstellenden Personen haben sich vor dem Aufrichten abzusprechen. 
  • Die Standfestigkeit des Baumes ist herzustellen z.B. durch Verkeilen mit Holz.
  • Eine Sicherung des Baumes gegen vorsätzliches Absägen ist sinnvoll, um dieser Unsitte und damit einer Gefährdung durch unkontrolliertes Fallen entgegen zu wirken.
  • Eine Haftpflichtversicherung durch den oder die aufstellenden Vereine wird empfohlen. Die Versicherungskammer Bayern bietet unter dem Stichwort „Haftung und Versicherungsschutz“ weitere Informationen.
     

In manchen Gemeindeteilen erfolgt die Aufstellung durch die Freiwillige Feuerwehr. Sie ist auf Grund ihrer Ausbildung mit der Situation vor Ort in aller Regel gut vertraut. Die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr ist auch dann sinnvoll, wenn die Aufstellung des Baumes durch einen anderen Verein erfolgt. In Absprache mit dem jeweiligen Kommandanten kann dann zumindest Unterstützung bei den begleitenden Maßnahmen gewährt werden.

Der Markt Oberthulba wünscht allen Vereinen ein sicheres und unfallfreies Aufstellen der Bäume und viel Freude und Spaß beim anschließenden Feiern.

  

Oberthulba, April 2019

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