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Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

§ 1

Aufgrund von Erschließungsarbeiten wird der Wirtschaftsweg „Mäuswinkel“, Fl. Nrn. 3291 und 3290, und die Straße „Zum Weißen Kreuz“, auf Höhe Haus-Nr. 11, in Oberthulba im Zeitraum

von 26.05.2025 – 30.09.2025

für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) gesperrt. Im Zuge der Vollsperrung wird auch der Verkehr am staatsstraßenbegleitenden Radweg an der St 2291 zwischen Oberthulba und Reith eingeschränkt.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.

Oberthulba, 09.05.2025

Mario Götz
1. Bürgermeister

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