Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§ 1
Aufgrund von Erschließungsarbeiten wird der Wirtschaftsweg „Mäuswinkel“, Fl. Nrn. 3291 und 3290, und die Straße „Zum Weißen Kreuz“, auf Höhe Haus-Nr. 11, in Oberthulba im Zeitraum
von 26.05.2025 – 30.09.2025
für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) gesperrt. Im Zuge der Vollsperrung wird auch der Verkehr am staatsstraßenbegleitenden Radweg an der St 2291 zwischen Oberthulba und Reith eingeschränkt.
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 09.05.2025
Mario Götz
1. Bürgermeister