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Übungen von Natoeinheiten

US-Streitkräfte beabsichtigen in der Zeit vom

02. - 30.06.2025

unter der Bezeichnung  HFCA Landing Zone Training

im Übungsraum RP Unterfranken (Landkreis Bad Kissingen, Schweinfurt, Kitzingen und Haßberge)

durchzuführen.

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei, sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.

Schadensmeldung – Manöverschäden

Manöverschäden sind bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadens- regulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an geltend zu machen, in dem der Geschädigte von dem Schaden und von Umständen Kenntnis erlangt hat, aus denen sich ergibt, dass eine Truppe oder ein ziviles Gefolge für den Schaden rechtlich verantwortlich ist, oder dass ein Mitglied oder ein Bediensteter der Truppe oder eines zivilen Gefolges den Schaden verursacht hat.

1. Der Antrag auf Abgeltung eines Manöverschadens kann auch innerhalb eines Monats nach Abschluss des Manövers oder der Übung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat, gestellt werden.

2. Wird das Verfahren von der Gemeinde nach den vorstehenden Punkt 2 durch- geführt, dann muss die Gemeinde die Anträge, der in Punkt 1 genannten Schadens-regulierungsstelle des Bundes, so rechtzeitig zuleiten, dass die genannte 3 Monatsfrist eingehalten wird.

Übungen der Bundeswehr

Übungen der Bundeswehr finden am

a) 14. - 15.05.2025

b) 21. - 22.05.2025

unter der Bezeichnung

a) Reifeprüfung

b) Gefechtsübung

im Übungsraum der

a) Landkreise Bad Kissingen, Main-Spessart und Main-Kinzig

b) Landkreise Bad Kissingen und Main-Spessart  

statt.

Der Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden.

Schäden, die von Einheiten der Bundeswehr verursacht wurden, sind bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung schriftlich anzumelden, sofern diese nicht bereits durch einen Flurschadenoffizier oder vom Schadentrupp der Einheiten beseitigt worden sind.

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