Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Vollsperrung der Straße Forststraße in Frankenbrunn
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§ 1
Aufgrund einer Baumaßnahme wird die Straße „Forststraße“ auf Höhe von Haus-Nr. 10 im Zeitraum
von 02.06.2025 bis 04.06.2025
für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit mindestens 5 einseitigen roten Leuchten) vollgesperrt.
Die Vollsperrung wird im Gabelungsbereich Steinstraße / Forststraße und nach der Einmündung in die Straße Am Hägholz mit den Verkehrszeichen 250, 600 (Absperrschrankengitter mit mindestens 3 einseitigen gelben Warnleuchten), Zusatzzeichen „Vollsperrung ab Forststraße 7. Anlieger bis Baustelle frei“ vorangekündigt.
Im Verbindungsweg Fl. Nr. 2793/9 zwischen Steinstraße und Forststraße wird ein Absolutes Halteverbot mit den Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 und Zusatzzeichen „2.6. – 4.6.“ angeordnet.
Die Umleitung erfolgt über die Steinstraße.
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 30.04.2025
Mario Götz
1. Bürgermeister