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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

Vollsperrung der Straße Forststraße in Frankenbrunn

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

§ 1

Aufgrund einer Baumaßnahme wird die Straße „Forststraße“ auf Höhe von Haus-Nr. 10 im Zeitraum

von 02.06.2025 bis 04.06.2025

für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit mindestens 5 einseitigen roten Leuchten) vollgesperrt.

Die Vollsperrung wird im Gabelungsbereich Steinstraße / Forststraße und nach der Einmündung in die Straße Am Hägholz mit den Verkehrszeichen 250, 600 (Absperrschrankengitter mit mindestens 3 einseitigen gelben Warnleuchten), Zusatzzeichen „Vollsperrung ab Forststraße 7. Anlieger bis Baustelle frei“ vorangekündigt.

Im Verbindungsweg Fl. Nr. 2793/9 zwischen Steinstraße und Forststraße wird ein Absolutes Halteverbot mit den Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 und Zusatzzeichen „2.6. – 4.6.“ angeordnet.

Die Umleitung erfolgt über die Steinstraße.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.

Oberthulba, 30.04.2025

Mario Götz

1. Bürgermeister

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