Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
Verkehrsbeschränkung in der Straße „Kirchgärten“ in Thulba
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§ 1
Wegen der Festveranstaltung „Kindergartenfest Thulba“ wird
von Donnerstag, 22.05.2025, 16.00 Uhr
bis Freitag, 23.05.2025, 00.00 Uhr
die Straße „Kirchgärten“ in Thulba für Fahrzeuge aller Art mit dem Hinweisschild „Anlieger frei bis Festveranstaltung“ gesperrt.
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 17.04.2025
Markt Oberthulba
Jürgen Kolb
2. Bürgermeister