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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

Verkehrsbeschränkung in der Straße „Kirchgärten“ in Thulba

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

§ 1

Wegen der Festveranstaltung „Kindergartenfest Thulba“ wird

von Donnerstag, 22.05.2025, 16.00 Uhr

bis Freitag, 23.05.2025, 00.00 Uhr

die Straße „Kirchgärten“ in Thulba für Fahrzeuge aller Art mit dem Hinweisschild „Anlieger frei bis Festveranstaltung“ gesperrt.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.

Oberthulba, 17.04.2025

Markt Oberthulba

Jürgen Kolb
2. Bürgermeister

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