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Wahlscheine können außerhalb der üblichen Dienststunden auch noch am Freitag, 21.02.2025 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr beantragt werden. Wahlberechtigte, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, sowie Wahlberechtigte nach § 25 Abs. 2 BWO, können Wahlscheine auch am Samstag, 22.02.2025 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahltag, 23.02.2025 bis 15.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in Oberthulba, Kirchgasse 16, beantragen.

Der Antrag ist möglichst schriftlich zu stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, bzw. die Unterlagen bei plötzlicher Erkrankung für einen anderen abholt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Oberthulba, den 27.01.2025

Wehner
Verw.-Fachwirtin

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