Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 Soldatengesetzes widersprechen.
B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche
Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie persönlich beim
Markt Oberthulba – Einwohnermeldeamt
Kirchgasse 16, 97723 Oberthulba
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Montag von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
beantragen.
Oberthulba, 07.01.2025
Markt Oberthulba
Wehner
Verw.-Fachwirtin