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Der Marktgemeinderat Oberthulba hat mit Beschluss vom 01.10.2024 den Bebauungsplan „Quellengarten“ vom 23.04.2024, zuletzt nachrichtlich ergänzt am 01.10.2024, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Quellengarten“ wird mit Begründung und deren Anlagen ab sofort über diese Homepage sowie über das zentrale Internetlandesportal für die Bauleitplanung Bayern, unter https://geo-portal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich gemacht.

Zudem wird der Bebauungsplan mit Begründung und deren Anlagen im Rathaus des Marktes Oberthulba während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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