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Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

§ 1

Aufgrund von Bauarbeiten wird die Straße „Ahlmannstraße“ in Reith von Haus-Nr. 4 bis zur Einmündung in die Straße „Thulbaer Straße“ im Zeitraum

von 07.01.2025 – 31.01.2025

für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 260 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) vollgesperrt.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.

Oberthulba, 18.12.2024

Mario Götz
1. Bürgermeister

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