Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§ 1
Aufgrund von Bauarbeiten wird die Straße „Ahlmannstraße“ in Reith von Haus-Nr. 4 bis zur Einmündung in die Straße „Thulbaer Straße“ im Zeitraum
von 07.01.2025 – 31.01.2025
für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 260 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) vollgesperrt.
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 18.12.2024
Mario Götz
1. Bürgermeister