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Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

§ 1

Wegen der Festveranstaltung „Reither Dorfweihnacht“ wird die Straße „Am Feuerwehrhaus“ in Reith

                                                                                                    

von Samstag, 07. Dezember 2024, 09.00 Uhr

bis Sonntag, 08. Dezember 2024, 17.00 Uhr

für Fahrzeuge aller Art gesperrt.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.

Oberthulba, 22.11.2024

Markt Oberthulba

Mario Götz
1. Bürgermeister

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