Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§ 1
Wegen der Festveranstaltung „Reither Dorfweihnacht“ wird die Straße „Am Feuerwehrhaus“ in Reith
von Samstag, 07. Dezember 2024, 09.00 Uhr
bis Sonntag, 08. Dezember 2024, 17.00 Uhr
für Fahrzeuge aller Art gesperrt.
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 22.11.2024
Markt Oberthulba
Mario Götz
1. Bürgermeister