Flurneuordnung Waldfensterer Forst
Markt Burkardroth und Geroda, Landkreis Bad Kissingen
Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 28.10.2024
Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Beteiligten zum 01.01.2025 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom 28.10.2024 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung des Marktes Oberthulba, Kirchgasse 16, 97723 Oberthulba, vom 06.12.2024 mit 20.12.2024 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten ab dem 18.11.2024 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden
(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).