Begrenzung Höchstgeschwindigkeit Wirtschaftsweg Tiegel bzw. Steinernes Kreuz in den Gemarkungen Hetzlos und Frankenbrunn
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erlässt der Markt Oberthulba
als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende
Anordnung:
§ 1
Am Wirtschaftsweg „Steinernes Kreuz“, Fl. Nr. 243, Gemarkung Frankenbrunn, ca. 250 m vor der Bebauung Von-Erthal-Straße in Hetzlos, wird das Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ mit dem Zusatzzeichen „Staubentwicklung“ angeordnet.
Am Wirtschaftsweg „Tiegel“, Fl. Nr. 466, Gemarkung Hetzlos, wird auf Höhe der Bebauung, Von-Erthal-Straße 20, eine Ortstafel angebracht, VZ 310-40 (Rückseite VZ 311).
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 29.10.2024
Mario Götz
1. Bürgermeister