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Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche

A N O R D N U N G

§ 1

Aufgrund von Bauarbeiten wird die Straße „Unterer Graben“ in Oberthulba tagsüber, zwischen den Anwesen Zum Hellbach 7 und Untere Ecke 13, im Zeitraum

von 11.11.2024 – 15.11.2024

für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) vollgesperrt.

§ 2

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.

Oberthulba, 11.11.2024

Mario Götz, 1. Bürgermeister

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