Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung erlässt der Markt Oberthulba als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach § 44 und § 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche
A N O R D N U N G
§ 1
Aufgrund von Bauarbeiten wird die Straße „Unterer Graben“ in Oberthulba tagsüber, zwischen den Anwesen Zum Hellbach 7 und Untere Ecke 13, im Zeitraum
von 11.11.2024 – 15.11.2024
für Fahrzeuge aller Art mit den Verkehrszeichen 250 und 600 (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten) vollgesperrt.
§ 2
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Beseitigung.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinn des § 24 StVG und werden mit Geldbußen gemäß § 17 OWiG geahndet.
Oberthulba, 11.11.2024
Mario Götz, 1. Bürgermeister