Header-Aktuelles

Bekanntmachung

 

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18 Lebensjahr noch nicht    vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in

     Verbindung mit § 58c Abs. 1 Soldatengesetzes widersprechen.

 

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche

Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

 

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

     Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

 

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

     Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

 

E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

     Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches

Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim

 

            Markt Oberthulba – Einwohnermeldeamt

            Kirchgasse 16, 97723 Oberthulba

            Öffnungszeiten:

            Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr

            Montag von 14.00 – 16.00 Uhr

            Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr

vornehmen.

 

 

Oberthulba, 28.01.2021

Markt Oberthulba

 

 

Wehner, Verw.-Fachwirtin

 

zurück