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Zwischen dem Markt Oberthulba und den beiden Bestattungsinstituten

        Apfelbacher & Fehr                 und                                  Meder

        Bad Kissingen                                                                 Bad Kissingen

        Schönbornstr. 18                                                            Turmgasse 5

        Tel. 0971/1017                                                               Tel. 0971/71550

bestehen Bestattungsverträge.

Die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde haben das Wahlrecht zwischen den beiden Unternehmen, die den hoheitlichen Teil der Beerdigung (Ausheben und Wiedereinfüllen des Grabes, Beisetzung der Urne, Transport und Beisetzung des Sarges auf dem Friedhof einschließlich Stellung von 4 Trägern) zu jeweils gleichen Bedingungen ausführen.

Für die vom Unternehmen zu erbringenden Leistungen wurden folgende Entgelte vereinbart:

- Ausheben und Wiedereinfüllen des Grabes Normaltiefe                        200 €

                                                                        Übertiefe                            220 €

- Beisetzung einer Urne                                 im Erdgrab                         100 €

                                                                     im Urnenergrab (Röhre)      100 €

                                                                      in der Urnenwand               100 €

- Transport und Beisetzung des Sarges auf dem Friedhof

  einschließlich Stellung von vier Trägern                                                160 €

- Stellung eines Beerdigungsführers auf Wunsch

  der Hinterbliebenen                                                                              75 €

In diesen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Die Abrechnung der vereinbarten Entgelte erfolgt vom Bestattungsunternehmen mit dem Auftraggeber. Das Unternehmen verpflichtet sich, für die oben aufgeführten Leistungen die zwischen dem Markt Oberthulba und dem Unternehmen vereinbarten Entgelte zu verrechnen.

Es besteht Einverständnis damit, dass auf Wunsch der Angehörigen die Beförderung des Sarges bzw. der Urne von der Leichenhalle zur Grabstelle durch andere Personen, z.B. Vereinsangehörige, erfolgen kann. In diesem Fall entfällt das vereinbarte Entgelt.

Oberthulba, 01.01.2021

Markt Oberthulba

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